Förderungsmöglichkeiten - Fenstertausch

BAFA-Förderung

Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Für den Fenstertausch können Sie eine BAFA-Förderung erhalten. Voraussetzung ist die Einbindung eines zugelassenen Energieberaters.

15%

Förderung der förderfähigen Kosten

Bei Ausführung durch einen Fachbetrieb

Nutzen Sie einen unserer Kooperationspartner oder beauftragen Sie einen eigenen Energieberater

Nebenarbeiten eingeschlossen: Maler- oder Verputzarbeiten, sofern sie direkt mit dem Fenstertausch zusammenhängen

Die tatsächliche Förderhöhe kann je nach individuellen Voraussetzungen variieren. Wir beraten Sie gerne persönlich.

Individueller Sanierungsfahrplan

iSFP Bonusförderung

+5%

Zusätzliche Bonusförderung mit iSFP

Erhöht die Förderung von 15% auf 20%

Ohne iSFP

30.000 €

max. förderfähig

Mit iSFP

60.000 €

max. förderfähig

Pro Wohneinheit und Kalenderjahr

Besonders sinnvoll bei mehreren Maßnahmen oder wenn perspektivisch weitere Sanierungen anstehen

15 Jahre gültig: Dient als langfristige Orientierung für Ihre energetische Modernisierung

Der iSFP wird von einem zugelassenen Energieberater erstellt und kann ebenfalls gefördert werden.

KfW-Förderung

Zinsgünstige Kredite

Neben der BAFA-Förderung gibt es unterschiedliche KfW-Programme, die überwiegend als zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen ausgestaltet sind.

Zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen

Individuell abhängig vom jeweiligen Sanierungsvorhaben

Unsere Empfehlung

Prüfen Sie diese Fördermöglichkeiten gemeinsam mit einem Energieberater. Gerne können wir dies über einen Energieberater aus unserem Netzwerk für Sie koordinieren.

Die KfW-Förderung kann unter bestimmten Voraussetzungen mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden. Eine individuelle Beratung ist empfehlenswert.

Kosten für den Energieberater

Kosten für den Energieberater

Eigenanteile nach Förderung

Die Beratungskosten variieren je nach Projekt und sollten direkt mit dem Energieberater abgestimmt werden.

225 €

BAFA-Antrag Eigenanteil

Dies ist bereits der Betrag nach Abzug der Förderung

650 €

Mit zusätzlichem iSFP

Der Sanierungsfahrplan als Planungsleistung wird mit 50% gefördert — dies ist der reduzierte Eigenanteil

850 €

ab 3 Wohneinheiten

iSFP Eigenanteil

Hinweis

Die Angaben sind stichwortartige Beispiele ohne Gewähr und können je nach Projekt abweichen. Sie ersetzen keine individuelle Energieberatung. Die finale Prüfung, Einordnung und Bestätigung der Förderfähigkeit erfolgt ausschließlich durch den Energieberater und die BAFA.

Montag
09:00 - 17:00
Dienstag
09:00 - 17:00
Mittwoch
09:00 - 17:00
Donnerstag
09:00 - 17:00
Freitag
09:00 - 14:00
Samstag
Geschlossen
Sonntag
Geschlossen

Fenster Ratgeber

Zertifikate

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